Freitag, 28. Februar 2014

42a und die Folgen

Folder - also Klappmesser - die einhändig feststellbar sind unterliegen dem §42a WaffG.

Diese dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, außer es liegt einer der im Gesetz genannten Ausnahmen vor. Leider gibt es mittlerweile Urteile, die eine Einschätzung was denn ein sozial adäquater Grund ist, sehr schwierig gestalten.

Daher habe ich mich entschlossen, meine Folder umbauen zu lassen. Nun fehlt ihnen eine Öffnungshilfe - Daumenpin oder Daumenrad sind entfernt worden!

Besten Dank an Robert Dreno von SARTOOLS für die tolle Arbeit!

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